AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf von Solarstromanlagen
(Stand: 26.09.2023)

§ 1 Anbieter, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ihr Vertragspartner:
Handelsforum Rhein-Lahn GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 2, 65582 Diez
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergej Wegner, nachfolgend „Handelsforum Rhein-Lahn“ genannt.

Für sämtliche Verträge, die den Kauf, Verkauf sowie die Errichtung einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PV-Anlage“ genannt) mit oder ohne Stromspeicheranlagen zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen („AGB“). Sämtliche Angebote und Leistungen (einschließlich Auskünfte und Beratungen) erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Hinweisen auf die Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen, das gilt auch dann, wenn ein solcher Hinweis in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben erfolgt.

§ 2 Angebote, Vertragserklärungen, Vertragsinhalt, Verbraucherinformationen

Angebote des Handelsforum Rhein-Lahn sind unverbindlich. Verträge kommen nur schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail mit elektronischer Signatur) zustande und sind bis zur Ausstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch vertretungsbefugte Personen des Handelsforum Rhein-Lahn schwebend unwirksam. Verträge werden erst nach Ausstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch vertretungsbefugte Personen des Handelsforum Rhein-Lahn rechtsverbindlich. Stillschweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung. Auftragsbestätigungen des Handelsforum Rhein-Lahn gelten als vom Empfänger akzeptiert, wenn der Empfänger nicht innerhalb einer Woche ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Abweichungen von Angeboten gelten nur dann, wenn sie von dem Handelsforum Rhein-Lahn schriftlich bestätigt wurden.

Das Handelsforum Rhein-Lahn kann ein in einer Bestellung des Kunden liegendes Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang annehmen. Jegliche Angaben des Handelsforum Rhein-Lahn zum Gegenstand von Lieferungen und/oder Leistungen (z. B. technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des Internetangebots des Handelsforum Rhein-Lahn generierten Darstellungen (technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich.

Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften oder besonderer Anforderungen des für den vom Kunden gewünschten Installationsort örtlich zuständigen Stromnetz- bzw. Verteilnetzbetreibers erfolgen, sind zulässig. Ebenso zulässig sind (a) Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten an dem vom Kunden gewünschten Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie (b) der Ersatz von Komponenten der PV-Anlage („PV-Komponenten“) durch gleichwertige PV-Komponenten, soweit dadurch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Das Handelsforum Rhein-Lahn übernimmt keine Klärung steuerlicher und rechtlicher Fragen.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich das Handelsforum Rhein-Lahn das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn das Handelsforum Rhein-Lahn erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Das Handelsforum Rhein-Lahn ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

§ 3 Termine, Lieferzeiten, Annahmeverzug

Sofern eine Lieferzeit oder ein Termin vereinbart oder erforderlich ist, gilt: Die von dem Handelsforum Rhein-Lahn genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von dem Handelsforum Rhein-Lahn ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ in Textform bestätigt worden. Teillieferungen bleiben dem Handelsforum Rhein-Lahn ausdrücklich vorbehalten.

Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, beginnen vereinbarte Lieferfristen mit dem Tag der Auftrags- bzw. Vertragsbestätigung durch das Handelsforum Rhein-Lahn und dem damit verbundenen Geldeingang, wie im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbart.

Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt jeweils die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten voraus, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls die Bereitstellung vereinbarter Sicherheiten.

Wenn und solange sich der Kunde mit einer Vertragspflicht ganz oder teilweise im Verzug befindet oder schuldhaft seine Mitwirkungspflichten verletzt, ist das Handelsforum Rhein-Lahn berechtigt, die Leistungen bis zur Beendigung des Verzugs auszusetzen. Alle Fristen und Termine, die für die Lieferungen und Leistungen von dem Handelsforum Rhein-Lahn maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem das Handelsforum Rhein-Lahn die Leistungen berechtigterweise ausgesetzt hat.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug hinsichtlich einer von dem Handelsforum Rhein-Lahn zu erbringenden Lieferung oder Leistung, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ist das Handelsforum Rhein-Lahn nach Setzen einer angemessenen Nachfrist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 4 Zahlungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden

Die Zahlungsschritte werden im Angebot/auf der Auftragsbestätigung/in der Rechnung festgelegt. Sollten die Bedingungen abweichen, gilt das Dokument, das zuletzt vom Kunden bestätigt wurde.

Die Bankverbindung entnehmen Sie der Auftragsbestätigung. Eine Anzahlungsbürgschaft wird über Drittanbieter angeboten und ist auf ein Jahr begrenzt, außer es wird etwas anderes schriftlich vereinbart. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Anbieters. Eine Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft ist ausgeschlossen.

Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen vom Kunden spätestens 7 Kalendertage nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Eingang auf dem Konto des Handelsforum Rhein-Lahn maßgeblich. Wechsel- und Scheckzahlungen sind nur zulässig, sofern dies im Einzelfall vereinbart ist.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Handelsforum Rhein-Lahn berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen, sofern nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die auf eine nicht nur unwesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Handelsforum Rhein-Lahn anerkannt sind.

Etwaige Gebühren oder Netzanschlusskosten sowie alle anderen Kosten, die der am gewünschten Installationsort zuständige Strom- bzw. Verteilnetzbetreiber (örtliche Stadtwerke o.ä.) im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme und/oder dem Betrieb der PV-Anlage oder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen oder sonstigen Leistungen in Rechnung stellt, sind im Gesamtpreis nicht enthalten und vom Kunden selbst zu tragen.

§ 5 Montage der PV-Anlage, Genehmigungen

Soweit zur Erbringung der von dem Handelsforum Rhein-Lahn geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich, gewährt der Kunde dem Handelsforum Rhein-Lahn und ihren Beauftragten den ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in denen die Photovoltaikanlage („PV-Anlage“) und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter etc.) installiert werden sollen („Installationsort“).

Für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen/Behinderungen beim Zugang zum Installationsort („Montagebehinderung“) ist nicht das Handelsforum Rhein-Lahn, sondern der Kunde selbst verantwortlich. Alle Fristen und Termine, die für die Lieferungen und Leistungen des Handelsforum Rhein-Lahn maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem das Handelsforum Rhein-Lahn aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt war.

Der Kunde stellt dem Handelsforum Rhein-Lahn vor Beginn der Ausführung der Montage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit das Handelsforum Rhein-Lahn Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, austauschen kann.

Gleichfalls sichert der Kunde bei Vertragsabschluss zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichtes einer Photovoltaikanlage an seinem Gebäude erfüllt sind. Das Handelsforum Rhein-Lahn ist nur dann verpflichtet einen Nachweis hierfür zu verlangen, wenn offensichtliche Zweifel an diesen Aussagen bestehen.

Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung der PV-Anlage und ihrer Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss und den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Bewilligungen (insgesamt „Projektrechte“ genannt), sowie die Durchführung aller bei Netzbetreibern und bei der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, obliegt ausschließlich dem Kunden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

§ 6 Berechnungen und Kalkulationen

PV-Kalkulationen und Prognosen dienen lediglich der Veranschaulichung und haben keine verbindliche Wirkung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das Handelsforum Rhein-Lahn übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der PV-Kalkulationen oder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den PV-Kalkulationen enthaltenen Informationen. Die PV-Kalkulationen stellen keine Grundlage für den Vertragsabschluss dar.

§ 7 Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz

§ 7 Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz

Das Handelsforum Rhein-Lahn ist bis zur Fertigstellung der PV-Anlage berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachkommen wird. Berechtigte Zweifel liegen insbesondere vor, wenn

  • a) der Kunde einen Insolvenzantrag stellt, ein Dritter im Hinblick auf den Kunden einen zulässigen und begründeten Insolvenzantrag stellt, ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; oder
  • b) der Kunde gegenüber einer Bank oder dem Handelsforum Rhein-Lahn unrichtige oder unvollständige Angaben über Tatsachen gemacht hat, die seine Kreditwürdigkeit betreffen; oder
  • c) der Kunde eine fällige Zahlung an das Handelsforum Rhein-Lahn nicht innerhalb von 21 Tagen nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin erbracht hat.

Liegen die genannten Zweifel vor, wird das Handelsforum Rhein-Lahn den Kunden unverzüglich darüber informieren. Zahlt der Kunde daraufhin den vollen noch offenen Betrag innerhalb von 7 Kalendertagen vorbehaltlos im Voraus, werden die Zweifel als ausgeräumt betrachtet und das Handelsforum Rhein-Lahn ist nicht mehr zum Rücktritt berechtigt.

Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor oder es wird wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet. Für sämtliche Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus außervertraglicher und vertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen der unbegrenzten Haftung – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die abweichenden Verjährungsfristen für Sachmängel gemäß anderen Regelungen bleiben von den Bestimmungen in diesem Absatz 4 unberührt.

Sämtliche in diesen AGB niedergelegten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentum, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der PV-Anlage und ihrer Komponenten (Module, Wechselrichter, Kabel etc.) geht jeweils mit Übergabe an den Kunden über.

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich das Handelsforum Rhein-Lahn das Eigentum an der PV-Anlage und ihren Komponenten, insbesondere an den in der PV-Anlage eingebauten oder einzubauenden Modulen und Wechselrichtern, vor („Eigentumsvorbehalt“).

Sofern die PV-Anlage während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder einem Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebaut wird, geschieht dies gemäß § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck; dieser Zweck endet mit der Beendigung des Eigentumsvorbehalts.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an der PV-Anlage oder ihren Teilen ist es dem Kunden untersagt, die PV-Anlage ganz oder teilweise zu verpfänden oder an Dritte zu veräußern oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder anderen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter wird der Kunde auf das Vorbehaltseigentum an der PV-Anlage hinweisen und das Handelsforum Rhein-Lahn GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

Wenn der Wert aller Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt usw.), die dem Handelsforum Rhein-Lahn zustehen, die Höhe der gesicherten Forderungen übersteigt, wird das Handelsforum Rhein-Lahn auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigenem Ermessen freigeben.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist das Handelsforum Rhein-Lahn unter Vorbehalt aller sonstigen Rechte berechtigt, die PV-Anlage zu demontieren und zurückzunehmen, und zu diesem Zweck das Grundstück des Kunden zu betreten. Das Handelsforum Rhein-Lahn ist berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware zur Tilgung der gesicherten Forderung zu verwerten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist für die Rücknahme der Vorbehaltsware im Sinne von Absatz 4 nicht erforderlich, es sei denn, die gesetzlichen Regelungen über Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 499-504 BGB) finden Anwendung.

§ 9 Haftung für Mängel

Das Vorhandensein eines Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht, von dem Handelsforum Rhein-Lahn die Nachbesserung zu verlangen. Die Entscheidung, ob eine Neulieferung oder eine Mangelbeseitigung erfolgt, trifft das Handelsforum Rhein-Lahn nach eigenem Ermessen. Herstellerseitige Garantien bleiben unberührt und gelten entsprechend der Angaben des Herstellers.

Darüber hinaus behält sich das Handelsforum Rhein-Lahn das Recht vor, im Falle des Scheiterns eines Nachbesserungsversuchs erneut eine Nachbesserung, erneut nach eigenem Ermessen hinsichtlich Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch dieser wiederholte Versuch fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Der Kunde kann Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verlangen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor oder es wird wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet. Für sämtliche Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus außervertraglicher und vertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen unbegrenzter Haftung – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die abweichenden Verjährungsfristen für Sachmängel gemäß anderen Regelungen bleiben von den Bestimmungen in diesem Absatz 4 unberührt.

Sämtliche in diesen AGB niedergelegten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Haftung für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Installationsort

Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Installationsort für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage geeignet ist und sämtliche gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt, außer es ist schriftlich anderes vereinbart. Mit Erstellung des Angebots kann der Kunde von einer ausreichenden Sichtprüfung des Handelsforum Rhein-Lahn ausgehen. Wird während des Aufbaus festgestellt, dass der Installationsort für die Errichtung und den Betrieb nicht geeignet ist, kann das Handelsforum Rhein-Lahn von dem Auftrag zurücktreten oder Nachbesserungen/Instandsetzung fordern. Das Handelsforum Rhein-Lahn übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die auf ungeeignete oder nicht den Anforderungen entsprechende Installationsorte zurückzuführen sind.

Sollte das Handelsforum Rhein-Lahn aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, Schwierigkeiten bei der Erreichung des Installationsorts haben oder Verzögerungen in der Montage auftreten, behält sich das Handelsforum Rhein-Lahn das Recht vor, angemessene zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 11 Versand

Der Versand erfolgt nach Wahl von dem Handelsforum Rhein-Lahn transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam).

Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme von einem Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Das Handelsforum Rhein-Lahn ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von dem Handelsforum Rhein-Lahn verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.

§ 12 Werbung, Referenz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Handelsforum Rhein-Lahn die installierte Anlage als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf, es sei denn der Widerspruch hierzu findet schriftlich statt.

§ 13 Datenschutz

Das Handelsforum Rhein-Lahn erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutzrichtlinien. Die Datenschutzerklärung des Handelsforum Rhein-Lahn ist auf der Website des Unternehmens unter www.handelsforum-rl.de/datenschutzerklaerung verfügbar.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz des Handelsforum Rhein-Lahn.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.